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Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Alle Pflegedürftigen die sich für das Pflegegeld und nicht für die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst in der Häuslichkeit entscheiden, erhalten zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung regelmäßige Qualitätssicherungsbesuche. Diese Besuche dienen der Beratung und Sicherstellung einer ausreichenden pflegerischen Versorgung. Dabei beatworten wir alle Ihre Fragen bezüglich einer gegebenenfalls notwendigen Höherstufung bei steigender Pflegebedürftigkeit ebenso wie zu Verhinderungspflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Hilfsmittelbeschaffung, Hausnotrufsystemen und allen anderen Themen rund um die Pflege und medizinische Versorgung.
 
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem aktuellen Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Bei Pflegegrad 1, 2 und 3 erhalten Pflegebedürftige einmal halbjärlich eine Beratung. Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 haben einmal pro Quartal den Anspruch auf eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit.
 
Falls Sie einen Angehörigen pflegen, nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren einen Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Telefon: 03771 253030
 
Wir freuen uns auf das Gespräch.